Aufgabe des Zukunftsfonds ist die
„Förderung von Projekten, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen sowie die Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten über diese Themen.“
Dem Zukunftsfonds, der eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, steht zur Durchführung seiner Aufgaben ein Betrag von circa € 20 Mio. zur Verfügung. Jährlich kann vom Kuratorium ein Höchstbetrag von maximal 2 Millionen Euro zur Durchführung von Projekten bewilligt werden (jaerhliche Fördermittel pro Projekt max. 150.000,-).
Die Arbeitssprache des Zukunftsfonds ist Deutsch. Projektvorschläge ausschließlich in deutscher Sprache.
Einreichfristen: Laufend
http://www.zukunftsfonds-austria.at/
Projektrichtlinien: http://www.zukunftsfonds-austria.at/download/richtlinien.pdf