In der Aktion 4 des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ können bis Ende April Projekte eingericht werden, die an die Verbrechen des Nationalsozialismus und Stalinismus erinnern.
- Projekte zur Erhaltung der wichtigsten mit Massendeportationen in Verbindung stehenden Stätten und Denkmalen, der früheren Konzentrationslager und anderer großer nationalsozialistischer Stätten der Massenvernichtung und des Leidens sowie der Archive, in denen diese Ereignisse dokumentiert sind, und zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer sowie an diejenigen, die unter extremen Bedingungen Menschen vor dem Holocaust gerettet haben;
- Projekte zum Gedenken an die Opfer der mit dem Stalinismus verbundenen Massenvernichtungen und Massendeportationen sowie zur Erhaltung der Gedenkstätten und Archive, die diese Ereignisse dokumentieren.
Es gibt 2 Projektarten:
- „Veranstaltungsprojekte“, die vorwiegend Konferenzen, Seminare, Kolloquien, Workshops, Diskussionen, Anhörungen, Zusammenkünfte, Schulungsaktivitäten oder soziokulturelle Aktivitäten umfassen,
oder
- „Produktions- und Realisierungsprojekte“, die vor allem Publikationen, Websites, Fernseh- und Radiosendungen, die Produktion von audio-visuellem Material, Meinungsumfragen, Studien, Analysen, die Produktion von Bildungs- und Schulungsmaterialien bzw. die Anwendung neuer Informationstechnologien umfassen.
Die Erfolgsaussichten sind gut und das Antragsformular ist nicht kompliziert.
Für die „Veranstaltungsprojekte“ erhält der Antragssteller eine 100% der Kosten deckende Pauschale. „Produktions- und Realisierungsprojekte“ werden mit bis zu 55.000 € gefördert wobei die genannte Summe bis zu 60% der Gesamtkosten decken kann.
Information in diesem PDF ab Seite 96