Der Verein ARBOS klagt die EU aufgrund von Verzögerungen bei der Abrechnung und dadurch entstandenem Zinsaufwand für Überbrückungskredite…
Durch das Verzögern der Endabrechnungen seitens der Kommission und durch jahrelanges Nichtreagieren (beim 1. Fördervertrag vergingen bis zur Vergabe eines Prüfungstermins 2 Jahre, die Prüfung der Endabrechnung dauerte dann ein weiteres Jahr!) entstanden für den Verein hohe Kosten – neben nicht anerkannten Auslagen – vor allem Bankzinsen durch unvermeidliche Überbrückungskredite. Zinsen sind aber laut EU-Förderkriterien nicht förderfähig.
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Die IG Kultur Österreich fordert daher die Anwendung der selbst entwickelten Verfahrensstandards seitens der EU-Kommission sowie die Akzeptanz unvermeidlicher Zinsbelastungen als förderfähige Ausgaben.